Absenzenwesen Schülerinnen und Schüler können aus verschiedenen Gründen der Schule fernbleiben. Wir zeigen hier die verschiedenen Fälle auf. Egal, aus welchen Gründen ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann – wir erwarten eine frühzeitige Abmeldung und grundsätzlich muss der verpasste Unterrichtsstoff nachgeholt werden.
Fünf freie Halbtage Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen nicht zur Schule zu schicken. Die Verantwortung liegt alleine bei den Eltern. Die Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Das entsprechende Formular kann bei der Klassenlehrkraft bezogen werden und muss spätestens am Tag vor der Abwesenheit zurückgegeben werden. Nicht bezogene Halbtage können nicht auf nachfolgende Schuljahre übertragen werden. >>Download Halbtagszettel
Aus schulorganisatorischen Gründen ist nach Möglichkeit Folgendes zu beachten: • keine Dispensation bei Schulanlässen • keine Dispensation in der letzten Woche vor den Ferien • Dispensationen möglichst frühzeitig melden
Entschuldigte Absenzen Folgende unvorhergesehene Absenzen gelten als entschuldigt: • Krankheit oder Unfall des Kindes • Krankheit oder Todesfall in der Familie • Abwesenheit wegen amtlicher Aufgebote (z.B. Prüfungen, Erziehungsberatung) • Wohnungswechsel • Private Arzt- und Zahnarzttermine, falls nicht ausserhalb der Schulzeit möglich. Die Klassenlehrkraft ist frühzeitig zu benachrichtigen. >> Download Absenzenzettel
Dispensationen Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD), Auszug: Dispensationen sind insbesondere möglich im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können (Art. 4 a).
Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. Für die Dispensation für Schnupperlehren kann eine kürzere Frist gewährt werden (Art. 8).
Ebenfalls bewilligt werden in der Regel Gesuche für Dispensationen wegen aktiver Teilnahme an nationalen Sport- oder Kulturanlässen. >> Download Dispensationsgesuch
Strafbare Versäumnisse Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder regelmässig zur Schule zu schicken. Stellt die Schulkommission von den Eltern verschuldete Versäumnisse fest, erstattet sie nach Anhören der Betroffenen beim zuständigen Richteramt Anzeige.
Absenzenkontrolle In jeder Klasse wird ein Klassenbuch geführt, in welchem nebst den Hausaufgaben auch die Absenzen vermerkt werden.