Eltern und Schule Allgemeines Die Eltern haben die Pflicht, sich von Zeit zu Zeit über die Leistungen und das Verhalten ihrer Kinder zu informieren. Ein gutes Einvernehmen zwischen Eltern und Lehrerschaft fördert das Wohlbefinden und damit die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der SchülerInnen.
Schriftliche Dokumente (LP 21) • Zwischenberichte mit dem aktuellen Leistungsstand werden anlässlich der Standortgespräche im Zeitraum abgegeben. • Beurteilungsberichte werden jeweils Ende Schuljahr abgegeben.
Schriftliche Dokumente (LP 95) • Zwischenberichte mit dem aktuellen Leistungsstand werden jeweils in der Mitte eines Semesters (November / Mai) abgegeben. • Beurteilungsberichte werden jeweils zum Semesterende (Ende Januar bzw. Juni) abgegeben.
7. Schuljahr (LP 21) • Informationsanlass für Eltern, Schülern, Klassenlehrkräften und der Schulleitung noch im 6. Schuljahr (jeweils in der Kalenderwoche 24, Einladung folgt nach den Frühlingsferien). • Elternabend mit Klassenlehrkraft, Fachlehrkräften, Eltern und ev. Kindern. Zeitraum August bis Oktober. • Standortgespräche finden mehrheitlich im Zeitraum Januar statt.
8. Schuljahr (LP 21) • Die berufliche Orientierung und weitere Schullaufbahnentscheide (Gymnasialer Unterricht) sind ein Schwerpunkt. Diese Themen sind je nach dem sehr individuell zu behandeln. Es ist daher der Klassenlehrkraft überlassen, ob ein allgemeiner Elternabend durchgeführt wird. • Standortgespräche finden mehrheitlich im Zeitraum Januar statt.
9. Schuljahr (LP 95) • Die Klassenlehrkraft lädt zu einem Elternabend ein oder bietet Elterngespräche an.
Elterngespräche & Schulbesuche Bei Bedarf sind unsere Lehrkräfte gerne bereit, mit den Eltern auch ausserhalb der geplanten Kontakte Termine wahrzunehmen. Schulbesuche sind jederzeit möglich. Wir empfehlen jedoch eine Voranmeldung. Erfahrungsgemäss reicht die Zeit anschliessend an den Unterrichtsbesuch nicht für ein Gespräch.
Dienstweg Bei allfälligen Problemen bitten wir Sie, direkt mit der entsprechenden Lehrkraft in Kontakt zu treten. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, dürfen Sie sich danach gerne bei der Klassenlehrkraft und schliesslich bei der Schulleitung und bei der Schulkommission melden.