Regeln Das Zusammenleben von fast 200 Personen an unserem Oberstufenzentrum erfordert auch das Einhalten von Regeln. Die Schulhausordnung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. >> Download Schulhausordnung
Nachfolgend einige Erläuterungen: Mittagessen Das Bedürfnis an einem Tagesschulangebot, insbesondere am Modul „Mittagstisch“ wird jährlich abgeklärt. Die Erfahrung zeigt, dass gerade für Oberstufenschüler das Angebot, sich im Hortraum des OSZK selbständig zu verpflegen, genügt. SchülerInnen, die einen sehr weiten Schulweg haben oder aus Gründen über Mittag nicht heimgehen können, dürfen im Hort essen. Sie müssen sich dafür am Anfang des Schuljahres mit Unterschrift der Eltern anmelden. Die Verhaltensregeln werden den angemeldeten schriftlich mitgeteilt. Bei Fehlverhalten kann dieses Aufenthaltsrecht aberkannt werden.
iPads, Smartphones und andere elektronische Geräte Der Gebrauch von elektronischen Geräten ist während der Unterrichtszeiten und der Pausen nur auf Anweisung der Lehrpersonen gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden private Geräte für maximal 24 Stunden eingezogen. Beim Einziehen am Freitag erfolgt die Rückgabe am Montag. Die Nutzung der iPads ist in den durch die Eltern und Schüler unterzeichneten Nutzungsbestimmungen geregelt.
Rauchen/Alkohol Rauchen und Alkoholtrinken sind auf dem Schulareal und an Schulanlässen strikte verboten. Wir erlauben uns auch, Schülerinnen und Schüler, welche sich auf dem Bahnhofareal entsprechend verhalten, wegzuweisen und dies den Eltern zu melden.
Elternratgeber "AusUmGrenzgang" Als Beilage erhalten die SchülerInnen der 7. Klasse die Broschüre "AusUmGrenzgang" der JBO (Jugend-, Eltern- und Suchtberatung Oberaargau). Die Lehrerschaft und die Schulkommission empfehlen den Eltern diesen Ratgeber als Orientierungshilfe.
Massnahmen Bei Zuwiderhandlungen erlaubt sich die Lehrerschaft, entsprechende Sanktionen im Sinne von „pädagogischen Zusatzarbeiten“ zu ergreifen.